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Australien | Saisonale Maßnahmen gegen die marmorierte Baumwanze ab 1. September 2025

Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,
 
das australische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft (DAFF) hat die saisonalen Maßnahmen 2025/26 gegen den Brown Marmorated Stink Bug (BMSB) (Marmorierte Baumwanze) erlassen. Die Maßnahmen gelten für bestimmte Waren, die in ausgewählten Risikoländern hergestellt oder aus diesen versandt werden, sowie für Schiffe, die in diesen Ländern anlegen, laden oder umladen. Die Maßnahmen treten am 1. September 2025 in Kraft und gelten bis einschließlich 30. April 2026.
 
Es wurden mehrere wichtige Aktualisierungen vorgenommen. Die Republik Korea und Japan wurden in die Liste der als risikoreich eingestuften Länder aufgenommen. Zudem unterliegen bestimmte Hochrisikogüter, die als Luftfracht aus den Vereinigten Staaten und China eintreffen, nunmehr stichprobenartigen Kontrollen, wobei jedoch keine spezielle Behandlung erforderlich ist.
 
Ethylformiat wurde als weiteres Offshore-Behandlungsverfahren zugelassen und das Safeguarding Arrangements Scheme (System zum Schutz der Umwelt) wurde um neue Anforderungen erweitert, darunter die verbindliche Vorlage von Risikominderungs- und Notfallplänen sowie Importeurdeklarationen für versiegelte Container mit sechs festen Seitenwänden. Roll-on/Roll-off-Schiffe unterliegen ebenfalls strengeren Auflagen gemäß dem überarbeiteten Seasonal Pest Questionnaire (Fragebogen zu saisonalen Schädlingen). Dazu gehören neue Anforderungen zur Meldung von Schädlingsbefall während der Reise, zur Bestätigung der Herkunft der Ladung und zur Durchführung von Inspektionen der Besatzung.
 
Darüber hinaus gilt weiterhin die obligatorische Behandlung für Hochrisikogüter, während für Risikogüter nach wie vor stichprobenartige Kontrollen an Land durchgeführt werden. Stückgut wie Flat Racks, Open Tops und modifizierte Container müssen offshore behandelt werden, da unbehandelte Sendungen nicht entladen werden und möglicherweise zur Wiederausfuhr angewiesen werden. Für Containerfracht gelten weiterhin Versiegelungsvorschriften, wobei die Versiegelung innerhalb von 120 Stunden nach der an Land durchgeführten Behandlung erfolgen muss (für Behandlungen vor dem 1. Dezember 2025).
 
DACHSER ist bestrebt, Kunden bei der Bewältigung der Herausforderungen während des Begasungs- und Deklarationsprozesses zu unterstützen. Wir empfehlen unseren Kunden dringend, bei der Planung von Sendungen mögliche Verzögerungen zu berücksichtigen.
 
DACHSER wird die Aktualisierungen des australischen Ministeriums weiterhin im Auge behalten und Sie entsprechend informieren, sobald wichtige Änderungen erfolgen. Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie unter den folgenden Links:
 
 
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihren DACHSER-Ansprechpartner vor Ort.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DACHSER Team
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Ansprechpartner Barbara Fernandes Guettges