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Bulgarien UTN-Code | Die wichtigsten Informationen in Kürze

Sehr geehrte/r Damen und Herren,
 
seit Mai 2025 besteht für Bulgarien die Verpflichtung, für bestimmte Warenarten (siehe Liste) einen UTN-Code für alle internationalen Transporte von und nach Bulgarien zu beantragen.
 
Wir möchten Ihnen heute die bisher bei uns vorliegenden Informationen zum Thema UTN-Code zukommen lassen, um eine reibungslose Abwicklung Ihrer Sendungen sicherzustellen und Verzögerungen sowie mögliche Strafzahlungen zu vermeiden.
 
Wann ist der UTN-Code notwendig?
Sendungen mit einem Gewicht über 500 kg oder einem Warenwert von etwa 2.500 EUR (5.000 BGN) sind für bestimmte Warenarten von und nach Bulgarien gemäß der beigefügten Anlage meldepflichtig und erfordern einen UTN-Code.
 
Wer muss diese Sendungen anmelden und wie ist der Prozess?
Die Anmeldung hat grundsätzlich durch den Empfänger oder Absender in Bulgarien zu erfolgen und ist anschließend 14 Tage gültig. Die Erstellung oder Anforderung des UTN-Codes liegt nicht in der Verantwortung von DACHSER Austria.
 
Was wird für die Anmeldung benötigt?
Zur Anmeldung ist das amtliche Kennzeichen des Transportunternehmens erforderlich.
  • Kennzeichen SAMMELGUT LKW: : CB1373TA/CB9581EA, CB2139XH/CB9609EA, CB7145XB/CB9192EA 6
  • Kennzeichen DIREKT LKW: Wird von unserer Disposition vor Beladung bekannt gegeben.
Wie muss der UTN-Code an DACHSER übergeben werden?
  • eLogistics Nutzer/Dachser Plattform: Der UTN-Code (UTN: xxxx) ist im Feld “Identifikationnr. Transport” einzutragen.
  • EDI-Datenkunden Nutzer: Zur Übertragung des UTN-Codes steht die Referenz 337 zur Verfügung. Wir ersuchen Sie, diese schnellstmöglich in Ihrer Datenübertragung zu implementieren.
  • Die Übertragung des UTN-Codes muss in folgender Form erfolgen: UTN: XXXXXXXXXXXXXXXX
Was bedeutet dies für den Versand?
  • Mit der Übertragung der UTN-Nummer ist für DACHSER erkennbar, ob eine Sendung UTN-pflichtig ist. Eine separate Kontrolle der UTN-Pflicht auf Basis der Warenart bzw. Tarifnummer erfolgt durch DACHSER nicht. Erfolgt keine Übermittlung einer UTN-Nummer, geht DACHSER davon aus, dass es sich um keine UTN-pflichtige Sendung handelt.
  • Verfügt der Empfänger oder Absender über eine offizielle Ausnahmegenehmigung der bulgarischen Regierung, ist diese in der Referenz 337 entsprechend anzugeben.
  • DACHSER übernimmt grundsätzlich keine Haftung, sollten bei Kontrollen durch bulgarische Behörden Unstimmigkeiten auftreten.
Wir bitten Sie, dies zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Sendungen von und nach Bulgarien korrekt angemeldet werden.
 
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Ihre DACHSER-Ansprechpartner vor Ort oder über unser Kontaktformular zu kontaktieren.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DACHSER-Team
DACHSER weltweit
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner Barbara Fernandes Guettges