Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,
wir möchten Sie über wichtige Neuerungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Erstattungen für Abgaben informieren, die auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden.
Der US‑Zoll‑ und Grenzschutz (U.S. Customs and Border Protection – CBP) führt innerhalb seines Automated Commercial Environment (ACE) eine neue automatisierte Lösung ein, um das hohe Volumen an IEEPA‑Erstattungsanträgen effizient zu verwalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bearbeitung zu vereinfachen und die Durchlaufzeiten für erstattungsfähige Abgaben zu verkürzen.
CBP wird IEEPA‑Erstattungen phasenweise auszahlen. In Phase 1 werden Rückerstattungen bearbeitet für:
- Bestimmte noch nicht abgefertigte Einfuhren („unliquidated entries“), und
- bestimmte abgefertigte Einfuhren bis zu 80 Tage nach ihrem Abfertigungsdatum
Einführung von CAPE
Zur Unterstützung dieses Prozesses hat CBP ein neues Tool eingeführt: Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE).
Ab dem 20. April 2026 können Importeure oder deren autorisierte Zollagenten (im Folgenden „Anmelder“) über CAPE Erstattungsanträge für berechtigte Einfuhren stellen. Bitte beachten Sie dabei:
- Nur Importeure oder deren autorisierte Zollagenten dürfen IEEPA‑Erstattungsanträge einreichen
- Anmelder müssen über ein ACE‑Portal‑Konto verfügen, um eine CAPE‑Erklärung abzugeben
- In den ACE‑Portalen für Importeure und Zollagenten wird ein neuer Reiter für Erstattungsanträge verfügbar sein
Bearbeitung und Auszahlung
Sobald eine CAPE-Erklärung akzeptiert wurde:
- Erstattungen werden in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Tagen ausgezahlt, sofern keine zusätzliche zollrechtliche Prüfung erforderlich ist
- Erstattungen werden nach dem Datum der (Neu-)Veranlagung sowie nach dem eingetragenen Importeur (oder einem auf dem CBP-Formular 4811 benannten Bevollmächtigten) gebündelt
- Die Auszahlung erfolgt elektronisch auf das hinterlegte Bankkonto
Wichtige Voraussetzung: ACH‑Registrierung
Bitte beachten Sie:
- Importeure müssen für ACH‑Erstattungen über das ACE‑Portal registriert sein
- CBP nimmt keine Erstattungen vor, solange die ACH‑Registrierung nicht abgeschlossen und die Bankdaten nicht korrekt hinterlegt oder aktualisiert sind
Alle Erstattungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie etwaigen einschlägigen gerichtlichen Anordnungen.
Zusätzliche Informationsquellen
CBP stellt Ihnen zur Unterstützung folgende Ressourcen zur Verfügung:
Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen sorgfältig zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Erstattungsanträge sicherzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an Ihren lokalen DACHSER Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DACHSER Team