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13.07.22
UK führt neues Zollsystem ein

Im Vereinigten Königreich wird das derzeitige Zollabfertigungssystem „Customs Handling of Import and Export Freight (CHIEF)“ durch den neuen „Customs Declaration Service (CDS)“ abgelöst. Importeure in UK müssen sich daher auf Änderungen vorbereiten.

05.04.22
DACHSER erzielt erstmals mehr als 7 Milliarden Euro Umsatz

Ausnahmejahr 2021: Mengensteigerungen und hohe Frachtraten generieren Rekordwachstum; Luft- und Seefracht legt um 78,3 Prozent zu

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03.12.21
Brexit Update: Zur Phase drei des UK Border Operating Model

Die britische Regierung hatte letztes Jahr vorgestellt, wie die Wareneinfuhr nach dem Ende der Übergangsphase des Brexits vonstattengehen soll. Mit dem sogenannten Leitfaden „Border Operating Model“ wurde ein Dreistufenplan für die Einführung von Zollkontrollen konkretisiert.

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05.01.21
Brexit-Deal vereinbart – Zollabwicklung ab 01.01.2021

Am 24.12.2020 wurde zwischen der EU und UK ein Abkommen über die zukünftige Zusammenarbeit und den Handel abgeschlossen.


Ein wesentlicher Punkt ist, dass zwischen der EU und UK für Warenlieferungen aus beiden Gebieten keine Zölle erhoben werden sollen. Das heißt jedoch nicht, dass die administrative Zollabwicklung entfällt. Somit sind alle Dokumente und zollrelevanten Informationen durch die Kunden vorab zu übermitteln und erst nach Freigabe der Sendung durch das Zollteam von DACHSER kann die Sendung in den Versand übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass dies ab 01.01.2021 für alle Sendungen zwischen EU und UK gilt, nur Sendungen von EU nach Nordirland sind davon ausgeschlossen. Insbesondere der Nachweis des präferenziellen Warenursprungs sollte erfolgen. Die wichtigsten notwendigen Informationen für die Exporteure und Importeure finden Sie in der untenstehenden Erklärung, die Sie hier downloaden können.

18.11.20
„Viele Unternehmen verschlafen den Brexit“

Der Brexit ist vollzogen und auch die Übergangsphase ist in wenigen Wochen Geschichte. Egal, welche Vereinbarungen die EU und Großbrtiannien kurzfristig noch treffen - der 1. Januar 2021 bedeutet einen tiefen Einschnitt für den Warenverkehr von und nach Großbritannien. Was Unternehmen dringend beachten müssen, und warum manche sogar Gefahr laufen, die Vorbereitungen zu verschlafen, erläutert Steffen Wiese, Head of Sales, European Logistics, North Central Europe bei DACHSER.

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19.10.20
Aus aktuellem Anlass: Update unserer Brexit-Checkliste

Der EU-Austritt des Vereinigten Königreiches wurde am 31.01.2020 vollzogen. Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase, welche am 31.12.2020 endet. Eine weitere Verlängerung dieser Übergangsphase hätte bis zum 01.07.2020 vereinbart werden müssen und ist daher nicht mehr möglich. Somit ist das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Sollte in der verbleibenden Zeit der Übergangsphase kein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geschlossen werden, so fiele der Handel künftig unter die Regeln der Welthandelsorganisation.

Wir bei DACHSER können die politische Situation in Großbritannien nicht beeinflussen, aber wir können Sie bestmöglich auf geregelte Zollabläufe vorbereiten. Daher haben wir unsere Brexit-Checkliste an die derzeitigen Umstände angepasst und aktualisiert. Sie finden diese hier als Download kostenfrei zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner in der jeweiligen DACHSER Niederlassung.

31.08.20
Brexit-Update: Was Sie beachten sollten

DACHSER möchte Sie über aktuelle Entwicklungen zum EU-Ausstieg des Vereinigten Königreichs informieren, da wir davon ausgehen, dass diese für Ihr Unternehmen von Wichtigkeit sein können.

29.06.20
Ende der Brexit-Übergangsphase: Was nun?

Die Frist für eine Verlängerung der Brexit-Verhandlungen und damit einer längeren Übergangsphase ist abgelaufen. Damit ist der Druck gewachsen, bis zum Jahresende ein Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU zustande zu bringen.

Wir möchten unsere Kunden hiermit erneut auf wichtige Punkte hinweisen, die sie im Falle eines Harten Brexit beachten sollten (s. Download unserer Checkliste). Insbesondere die Vorkehrungen für die Zollvollmachten auf Seiten unserer Kunden sind für die Zollabwicklung sehr wichtig. 
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem lokalen DACHSER Ansprechpartner in Kontakt, wenn Sie Fragen dazu haben sollten. Unsere Experten können Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.

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21.04.20
Brexit-Update: Die Wichtigkeit der Zollvollmacht

Auch wenn COVID-19 die Brexit-Verhandlungen beeinflusst, so wird seit heute wieder zwischen der EU und Großbritannien per Videokonferenz verhandelt. Es sind drei Verhandlungsrunden von jeweils einer Woche im April, Mai und Juni geplant, um die Details eines Handelsabkommens voranzutreiben. Bisher steht das Ende der Übergangsphase für den Brexit am 31.12.2020 und DACHSER bereitet sich weiterhin auf diesen Termin vor.

Zur Vorbereitung auf den Brexit sind einige wichtige Punkte zu beachten, so ist beispielsweise eine Zollvollmacht der betreffenden Empfänger essentiell für die Abwicklung der Sendungen von und nach UK. Wir bitten unsere Kunden daher weiterhin ihre Empfänger darauf hinzuweisen uns die notwendige Zollvollmacht zu übermitteln.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen DACHSER Niederlassung.

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30.01.20
Brexit: Ab dem 31. Januar 2020 mit einer Übergangsfrist

Großbritannien wird am 31. Januar die Europäische Union verlassen. Bis Ende des Jahres wird sich beim Warenverkehr zwischen den Ländern der Europäischen Union und Großbritannien aber nichts ändern. Danach soll ein Freihandelsvertrag zwischen den EU-Staaten und Großbritannien in Kraft treten. Ob ein solcher Freihandelsvertrag bis Ende des Jahres verhandelt und verabschiedet werden kann, ist jedoch noch unklar.

Eine Übersicht der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen bietet daher nach wie vor die Brexit Checkliste (s. Download).

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen DACHSER Niederlassung.

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13.11.19
Verzögerung des Brexit - Was ist trotzdem zu beachten?

Wie bekannt wurde sind für den 12. Dezember 2019 vorgezogene Unterhauswahlen in Großbritannien angesetzt. Die EU hat zudem einer Verlängerung der Frist für den Brexit auf den 31.Januar 2020 zugestimmt. Somit ist die Gefahr eines No-Deal Brexit vorerst gebannt. Sollte vor dem 31.01.2020 eine Einigung über den ausgehandelten Vertrag erfolgen, so tritt die dann vereinbarte Übergangsfrist bis vorerst 31.12.2020 in Kraft.

Egal ob es sich jedoch um einen „weichen“ oder einen „harten“ Brexit handelt, eine Zollvollmacht der betreffenden Empfänger ist essentiell für die Abwicklung der Sendungen von und nach UK. Daher bitten wir unsere Kunden weiterhin ihre Empfänger darauf hinzuweisen uns die notwendige Zollvollmacht zu übermitteln.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

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21.10.19
Harter Brexit - Wichtige Maßnahmen im Vorfeld

Auch wenn es in den Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien einige Bewegungen gibt, kann der "No deal" Brexit am 31. Oktober 2019 weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Die Folgen eines Austritts ohne Deal am 31. Oktober, insbesondere für den Warenverkehr nach und von Großbritannien, sind bekannt. In erster Linie sind längere Wartezeiten aufgrund von Grenzkontrollen und der Zollabfertigung aller Waren gemäß den WTO-Regeln zu erwarten. 

DACHSER wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Waren, die am 31. Oktober nach 23.00 Uhr MEZ (00.00 Uhr MEZ) aus dem Vereinigten Königreich eintreffen und aus dem Vereinigten Königreich transportiert werden, verzollt und entsprechend versteuert werden.

Hiermit möchten wir die wichtigsten Punkte und Maßnahmen nochmals aufzeigen, um die Auswirkungen und Verzögerungen bei der Lieferung für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten. 

Folgende Informationen und Dokumente müssen im Fall eines Hard Brexit für die Zollabfertigung zur Verfügung stehen, bevor die Ware abgeholt wird:

  • Frachtbrief
  • Handelsrechnung / Proformarechnung
  • Packliste / Lieferschein
  • Ausfuhrbegleitdokument (kann bei Bedarf von uns ausgestellt werden) 
  • Präferenzdokumente und andere produktspezifische Dokumente, wenn möglich und erforderlich.

Stellen Sie bitte sicher, dass diese Dokumente die folgenden Informationen enthalten: Absender mit EORI-Nummer; Empfänger mit Kontaktdaten; Importeur, falls abweichend vom Empfänger mit Kontaktdaten; fortlaufender Rechnungsnummer; Incoterms; Anzahl und Art der Pakete; Warenbeschreibung; Ursprungsland; Taric-Code; Warenwert; Währung; Brutto-/Nettogewicht. 

Achten Sie auf eine hohe Datenqualität der Informationen - die Dokumente müssen eindeutig zu der jeweiligen physikalischen Lieferung passen.

Werden uns die Dokumente in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sollten sie nach Möglichkeit einer Auflösung von 300dpi entsprechen. 

Wie oben kurz beschrieben, benötigen wir von Ihrem Empfänger/Importeur einen Ansprechpartner für die Zollabwicklung, einschließlich dessen Kontaktdaten, damit wir diesen kontaktieren können, um die erforderliche Zollvollmacht zu erhalten. Ohne Zollvollmacht können wir keine Zollabfertigung durchführen .

Bitte beachten Sie, dass wir auch für Sendungen nach Irland detaillierte Sendungsinformationen wie Anzahl und Art der Pakete, Beschreibung der Waren und den Wert der Waren benötigen, da wir neben dem direkten Seeweg von Kontinental-EU nach Irland auch im Transitverfahren durch das Vereinigte Königreich transportieren werden. Anfangs empfehlen wir Ihnen, diesen Sendungen ein T2L Dokument hinzuzufügen, da es noch nicht sicher ist, ob der irische Zoll ein T2 Dokument als Nachweis für Waren im freien Verkehr der EU nach dem Transit durch das Vereinigte Königreich akzeptiert.  

Innerhalb unserer eLogistics-Anwendung werden die zollrechtlich möglichen Incoterms geändert. Zu Beginn sind in eLogistics nur FCA/EXW (ab Werk) oder DAP (Delivered At Place = Geliefert benannter Bestimmungsort) möglich, um den Prozess sicherzustellen. Auch die EDI-Informationen bezüglich der möglichen Incoterms müssen angepasst werden, der Verantwortliche Ihrer DACHSER Niederlassung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Änderungen abzustimmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, damit DACHSER in diesem Ausnahmefall eines harten Brexit Ihren Warenfluss so effizient und reibungslos wie möglich gestalten kann. 

Die wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen haben wir in unserer Brexit Checkliste zusätzlich aufgeführt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre DACHSER Niederlassung zur Verfügung.

06.04.19
Checkliste zum Brexit - Was sollten Sie beachten?

Was sollten DACHSER Kunden im Falle eines Hard Brexit beachten?
Verzögerungen beim Grenzübertritt wären im Falle eines harten Brexit die eine große Herausforderung - die andere wäre der neue bürokratische Aufwand beim Warenverkehr mit Großbritannien. In erster Linie wäre mit längeren Wartezeiten durch Grenzkontrollen und der Verzollung sämtlicher Waren nach WTO-Regeln zu rechnen. Was Unternehmen, die von und nach Großbritannien Sendungen transportieren lassen, beachten sollten, haben wir in unserer Brexit-Checkliste zum Download zusammengefasst: s. unten

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03.04.19
Brexit – Fällt jetzt die Entscheidung?

Der ursprüngliche Austrittstermin Ende März wurde zwar verschoben, doch ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union ist nach wie vor nicht vom Tisch. Ruhe bewahren und die Logistik wetterfest machen – das ist die Devise, nach der Unternehmen aktuell in Sachen Brexit agieren sollten.

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02.04.19
DACHSER wächst mit Augenmaß

DACHSER ist im Geschäftsjahr 2018 erneut substanziell gewachsen. Der Logistikdienstleister steigerte seinen konsolidierten Netto-Umsatz um 5,5 Prozent auf 5,57 Milliarden Euro. Die Zahl der Sendungen erhöhte sich wie im Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent auf 83,7 Millionen, während die Tonnage um 3,0 Prozent auf 41,3 Millionen Tonnen anstieg. Mit insgesamt 30.609 Mitarbeitern, 1.511 mehr als im Vorjahr, berichtet DACHSER auch bei der Beschäftigtenzahl eine neue Bestmarke.

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10.10.23
Harter Brexit - Wichtige Maßnahmen im Vorfeld

Auch wenn es in den Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien einige Bewegungen gibt, kann der "No deal" Brexit am 31. Oktober 2019 weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Die Folgen eines Austritts ohne Deal am 31. Oktober, insbesondere für den Warenverkehr nach und von Großbritannien, sind bekannt. In erster Linie sind längere Wartezeiten aufgrund von Grenzkontrollen und der Zollabfertigung aller Waren gemäß den WTO-Regeln zu erwarten.

DACHSER wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Waren, die am 31. Oktober nach 23.00 Uhr MEZ (00.00 Uhr MEZ) aus dem Vereinigten Königreich eintreffen und aus dem Vereinigten Königreich transportiert werden, verzollt und entsprechend versteuert werden.

Hiermit möchten wir die wichtigsten Punkte und Maßnahmen nochmals aufzeigen, um die Auswirkungen und Verzögerungen bei der Lieferung für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten.

Folgende Informationen und Dokumente müssen im Fall eines Hard Brexit für die Zollabfertigung zur Verfügung stehen, bevor die Ware abgeholt wird:

  • Frachtbrief
  • Handelsrechnung / Proformarechnung
  • Packliste / Lieferschein
  • Ausfuhrbegleitdokument (kann bei Bedarf von uns ausgestellt werden)
  • Präferenzdokumente und andere produktspezifische Dokumente, wenn möglich und erforderlich.

Stellen Sie bitte sicher, dass diese Dokumente die folgenden Informationen enthalten: Absender mit EORI-Nummer; Empfänger mit Kontaktdaten; Importeur, falls abweichend vom Empfänger mit Kontaktdaten; fortlaufender Rechnungsnummer; Incoterms; Anzahl und Art der Pakete; Warenbeschreibung; Ursprungsland; Taric-Code; Warenwert; Währung; Brutto-/Nettogewicht.

Achten Sie auf eine hohe Datenqualität der Informationen - die Dokumente müssen eindeutig zu der jeweiligen physikalischen Lieferung passen.

Werden uns die Dokumente in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sollten sie nach Möglichkeit einer Auflösung von 300dpi entsprechen.

Wie oben kurz beschrieben, benötigen wir von Ihrem Empfänger/Importeur einen Ansprechpartner für die Zollabwicklung, einschließlich dessen Kontaktdaten, damit wir diesen kontaktieren können, um die erforderliche Zollvollmacht zu erhalten. Ohne Zollvollmacht können wir keine Zollabfertigung durchführen .

Bitte beachten Sie, dass wir auch für Sendungen nach Irland detaillierte Sendungsinformationen wie Anzahl und Art der Pakete, Beschreibung der Waren und den Wert der Waren benötigen, da wir neben dem direkten Seeweg von Kontinental-EU nach Irland auch im Transitverfahren durch das Vereinigte Königreich transportieren werden. Anfangs empfehlen wir Ihnen, diesen Sendungen ein T2L Dokument hinzuzufügen, da es noch nicht sicher ist, ob der irische Zoll ein T2 Dokument als Nachweis für Waren im freien Verkehr der EU nach dem Transit durch das Vereinigte Königreich akzeptiert. 

Innerhalb unserer eLogistics-Anwendung werden die zollrechtlich möglichen Incoterms geändert. Zu Beginn sind in eLogistics nur FCA/EXW (ab Werk) oder DAP (Delivered At Place = Geliefert benannter Bestimmungsort) möglich, um den Prozess sicherzustellen. Auch die EDI-Informationen bezüglich der möglichen Incoterms müssen angepasst werden, der Verantwortliche Ihrer DACHSER Niederlassung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Änderungen abzustimmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, damit DACHSER in diesem Ausnahmefall eines harten Brexit Ihren Warenfluss so effizient und reibungslos wie möglich gestalten kann.

Die wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen haben wir in unserer Brexit Checkliste zusätzlich aufgeführt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre DACHSER Niederlassung zur Verfügung.