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Zollvorschriften fest im Blick

Ihre Ware reibungslos und regelkonform über die Zollgrenzen der jeweiligen Zielländer zu bringen, ist für uns selbstverständlicher Teil unserer Arbeit. Als Logistikunternehmen, das seit Jahrzehnten als internationaler Player agiert, ist DACHSER mit allen geltenden Zollvorschriften der verschiedenen Staaten bestens vertraut. Auf dieser Basis navigieren wir Ihre Sendungen gewissenhaft durch die umfangreichen Bestimmungen lokaler und weltweiter Zollvorschriften und regeln die gesamte Zollabwicklung mit den örtlichen Behörden.

Unser Status als AEO bringt Vorteile bei Zollkontrollen

Lokale Zollbehörden haben DACHSER als einer der ersten großen Logistikanbieter als „Authorized Economic Operator“ (AEO) zertifiziert. Damit sind weltweit Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen verbunden - Vorteile, von denen auch unsere Kunden profitieren: Unsere umfangreichen, zollrechtlich geprüften Sicherheitsstandards vereinfachen nicht nur die Zollabfertigung; sondern sie sind auch ein Gütesiegel für Ihre weltweiten Handelspartner.

Ihre Vorteile bei der Zollabwicklung über DACHSER

  • Zeit und Kostenersparnis: Dank der effizienten und hochwertigen Bearbeitung aller Zollformalitäten durch unsere Zoll-Spezialisten gewinnen Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft.
  • Zahlreiche Services: Wir beraten Sie u.a. zu allen Fragen der Zollabwicklung, übernehmen Ihre Registrierung und zentrale Datenarchivierung.
  • Effiziente Abwicklung: Das elektronische Ausfuhrverfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem) sorgt für eine schnelle und sichere Handhabung.

Schneller Transport dank korrekter Dokumente

Für einen reibungslosen Sendungsverlauf sorgen wir bereits durch die präzise Erstellung aller erforderlichen Dokumente für Zoll und Behörden. Wir verfügen über Kontakte zu allen relevanten Dienstleistern und Institutionen wie Airlines oder Reedereien. Gleichzeitig sind unsere Speditionssysteme eng mit den lokalen Zollsystemen vernetzt. Eigene Mitarbeiter vor Ort können neueste Bestimmungen frühzeitig erkennen und sofort berücksichtigen. Zudem sind sie für Sendungen aus Drittländern mit unmittelbarer Beförderung in weitere EU-Länder zuständig.

EORI Nummer in österreichischen Zollanmeldungen

Seit 1. Juli 2010 sind für in den Zollanmeldungen angegebene Wirtschaftsbeteiligte nur mehr die EORI-Nummern zu verwenden.

Antragsformular, Leitfaden und Informationen

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